Tutorenrichtlinien des Studentenwerks Augsburg

Mit Wirkung zum 1. Juli 1999 traten die vom Studentenwerk Augsburg neu erlassenen Tutorenrichtlinien in Kraft. Damit waren einige maßgebende Änderungen verbunden, die sich insbesondere auf die Bewerbung und Bestellung der Tutoren, deren Vergütung und die vom Tutorenprogramm umfassten Veranstaltungen ausgewirkt haben.

Gemäß dieser neuen Richtlinien sind Aufgaben der Tutoren insbesondere:

  • Aufbau der Heimselbstverwaltung in den jeweiligen Wohnheimen bzw. Sorge für deren Fortbestand.
  • Förderung des sozialen Lebens durch Aktivierung der Bewohner und Angebot entsprechender Veranstaltungen.
  • Ansprechpartner für persönliche und wohnheimsbezogene Angelegenheiten der Bewohner zu sein.
  • in Wohnheimsangelegenheiten dem Studentenwerk Augsburg (b!st - Beratung im Studentenwerk) als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
  • zur Integration der ausländischen Studierenden beizutragen.
  • Vermittler bei sozialen Konflikten unter den Bewohnern zu sein.

Im Gegensatz zu den bisherigen Tutorenrichtlinien gehört es mit der Neuregelung jedoch nicht zu den Aufgaben der Tutoren Feste und Partys zu organisieren und durchzuführen.

Zudem liegt es dem Studentenwerk besonders nahe, in den Tutoren in bezug auf deren Persönlichkeit, geistige und soziale Aufgeschlossenheit, Beweglichkeit und Organisationsbegabung kompetente Ansprechpartner zu sehen, die zum Umgang mit deutschen und ausländischen Studenten geeignet sind.

Eine weitere Neuerung lag darin, dass fortan auch Studierende, die bisher keine Wohnheimsbewohner waren, aber nach den Aufnahmebestimmungen wohnberechtigt sind, das Tutorenamt wahrnehmen können, wenn sie die Bereitschaft aufbringen, unverzüglich in das Wohnheim einzuziehen.
In diesem Zusammenhang wurde die Wahl der Tutoren durch die Wohnheimbewohner, wie sie bisher in den Tutorenrichtlinien vorgesehen war, gestrichen und durch eine Stellenausschreibung mit persönlicher Bewerbungsmöglichkeit beim b!st und anschließender Bestellung durch den Geschäftsführer des Studentenwerkes ersetzt. Mit dieser Regelung wurde der Versuch unternommen, das Bestellungsverfahren der Tutoren transparenter und effektiver zu gestalten.

Im Rahmen der Bemühungen um eine unbürokratische Amtsführung der Tutoren wurde mit der Neuregelung die Erstellung eines Rechenschaftsberichtes für jede Veranstaltung des Tutorenprogramms durch die Erstellung eines Gesamtrechenschaftsberichtes für die Dauer des Tutorenprogramms ersetzt.

Ein absolutes Novum stellt das mit Inkrafttreten der neuen Tutorenrichtlinien erstmals realisierte Angebot der regelmäßig vom b!st durchzuführenden Supervisionen statt, an denen die Teilnahme für alle Tutoren obligatorisch ist.

Kraft Bestellung des Studentenwerkes Augsburg, vertreten durch seine Geschäftsführerin, wurden mit Wirkung zum 01.05.2010

CHRISTIAN FISCHER, App. 1203

und

CARSTEN WOLTMANN, App. 1705

für das Sommersemester 2010 im Studentenwohnheim an der Lechbrücke zu Tutoren berufen.

Wenn Sie Fragen, Probleme oder Vorschläge wohnheimsbezogener Art oder bezüglich des Tutorenprogramms in diesem Semester haben, wenden Sie sich daher bitte direkt an

CHRISTIAN FISCHER im Studentenwohnheim an der Lechbrücke, Lechhauser Str. 35, App. 1203, E-Mail: tutoren@lechbruecke.com,

oder an

CARSTEN WOLTMANN im Studentenwohnheim an der Lechbrücke, Lechhauser Str. 35, App. 1705, E-Mail: tutoren@lechbruecke.com.

Bei Problemen oder Anfragen wohnheimsbezogener Art können Sie sich aber auch an unsere WOHNUNGSVERWALTUNG wenden.