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Stock
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Name | Vorname |
App.
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WG
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Ganterer | Benedikt |
0106
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2
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Mertins | Andreas |
0211
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3
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4
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5
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Leitenmaier | Julia |
0909
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6
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Kisler | Thomas |
1803
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7
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Reuthlinger | Felix |
0711
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8
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Kaiser | Benjamin |
1609
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9
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Schmeier | Judith |
0903
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10
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Kratzer | Maria |
1608
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11
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12
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Prestel | Simon |
1215
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13
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Hilscher | Georg |
1315
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14
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15
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16
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Kleinhans | Dominik |
1610
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17
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Kühnel | Andreas |
1713
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18
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Kisler | Thomas |
1803
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Der Stockwerkssprecherrat regelt die Belange des Wohnheims, sowohl intern als auch gegenüber dem Studentenwerk.
Die Aufgaben des Sprecherrates liegen zudem in der Wahl des Vertreters
im Härteausschuss und der Vergabe des Bonussemesters an
Bewohner, die zwar die Höchstmietdauer überschritten haben,
sich jedoch, ohne Tutor gewesen zu sein, mindestens zwei Semester lang
für das Gemeinschaftsleben im Hause besonders eingesetzt haben
und daher als "Bonus" in den Genuss eines weiteren Wohnsemesters
kommen sollen.
Der Vergabe eines Bonussemesters muss eine vorherige schriftliche
Bewerbung beim Sprecherratsvorsitzenden sowie ein persönlicher
Vorstellungstermin vor dem versammelten Sprecherrat vorausgegangen
sein.
Eine diesbezügliche Bewerbung muss dem Sprecherratsvorsitzenden
spätestens bis 15.01. bzw. 15.06. eines jeden Jahres vorgelegen
haben.
Dem Sprecherrat obliegt zudem gegen Ende eines jeden Semesters die Prüfung
der Kassen- und Haushaltsführung der Tutoren, bei Verdacht auf
Missbrauch kann eine ständige Rechnungsprüfung
durch einen vom Sprecherrat bestimmten Ausschuss verlangt werden.
Dem Sprecherrat steht es zudem frei, für Aufgaben, die nicht innerhalb
einer Sitzung gelöst werden, Ausschüsse zu bilden. Die
Ausschussmitglieder werden insoweit vom Sprecherrat bestimmt und sollen
in der Regel zum Stockwerkssprecherrat gehören.
Die Bildung eines solchen Ausschusses empfiehlt sich insbesondere bei
Problemen und Angelegenheiten von übergeordneter Tragweite
und solch zeitlicher Bedeutung, dass diese den Zeitraum von
einem Semester übersteigen. Beispielgebend sei hier für
das Wohnheim an der Lechbrücke eine Bauausschuss oder ein
Arbeitskreis Netzwerk / Internet genannt.
Der Sprecherrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecherratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Diese berufen nach Bedarf Sitzungen ein, mindestens jedoch eine Sitzung zu Beginn und eine zum Ende eines Semesters.
Beschlüsse des Sprecherrates sind dann rechtskräftig, wenn mindestens 3/4 seiner Mitglieder oder deren Vertreter anwesend sind, wobei die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefällt werden.
Gemäß den Tutorenrichtlinien vom 1. Juli 1999 obliegt den Tutoren die Sorge für den Aufbau der Heimselbstverwaltung. Diese haben somit bis zur Wahl eines Sprecherratsvorsitzenden dessen Aufgaben kommisarisch wahrzunehmen und für die Wahl der einzelnen Stockwerkssprecher zu sorgen sowie eine konstituierende Sitzung des Sprecherrates anzuberaumen.
Bei Fragen bezüglich des Sprecherrates, der Stockwerkssprecher oder Angelegenheiten der Heimselbstverwaltung wenden Sie sich daher direkt an den Vorsitzenden unseres Stockwerkssprecherrates, Herrn
Thomas Kisler, App. 1803, Tel.: intern 1803
E-Mail: wohnheim@kisler.de
oder an dessen Stellvertreter, Herrn
Andreas Kühnel, App. 1713, Tel.: intern 1713
oder Frau
Julia Leitenmaier, App. 0909, Tel.: intern 0909