Sprecherrat

Der Stockwerkssprecherrat setzt sich aus den auf jedem Stockwerk und in der Wohngruppe zu wählenden Stockwerkssprechern zusammen.

Gemäß der Satzung des Studentenwohnheims an der Lechbrücke wählt jedes Stockwerk zu Beginn eines jeden Universitätssemesters einen Stockwerkssprecher und dessen Vertreter. Diese haben die Aufgabe, die Interessen ihres Stockwerks innerhalb des Wohnheims zu vertreten.

Der Stockwerkssprecherrat setzt sich im Wintersemester 2008/2009 wie folgt zusammen:

Stock
Name Vorname
App.
E-Mail
WG
Ganterer Benedikt
0106
 
2
Knizia Daniel
0212
 
3
   
 
4
Leitenmaier Julia
0909
 
5
Menzildzic Damir
0504
 
6
Demirici Öznur
0610
 
7
Reuthlinger Felix
0711
 
8
Kühnel Andreas
1713
 
9
Pfefferle Anna
0908
 
10
Zachmann Larisa
1006
 
11
Demir Seher
1110
 
12
Ivanova Milena
1211
 
13
Hilscher Georg
1315

 

14
Hiendl Vera
1506
 
15
Domashneva Anastasia

1515

 
16
Kaiser Benjamin
1609
 
17
Agbal Sedef
1714
 
18
Kisler Thomas
1803
 

Der Stockwerkssprecherrat regelt die Belange des Wohnheims, sowohl intern als auch gegenüber dem Studentenwerk.
Die Aufgaben des Sprecherrates liegen zudem in der Wahl des Vertreters im Härteausschuss und der Vergabe des Bonussemesters an Bewohner, die zwar die Höchstmietdauer überschritten haben, sich jedoch, ohne Tutor gewesen zu sein, mindestens zwei Semester lang für das Gemeinschaftsleben im Hause besonders eingesetzt haben und daher als "Bonus" in den Genuss eines weiteren Wohnsemesters kommen sollen.

Der Vergabe eines Bonussemesters muss eine vorherige schriftliche Bewerbung beim Sprecherratsvorsitzenden sowie ein persönlicher Vorstellungstermin vor dem versammelten Sprecherrat vorausgegangen sein.
Eine diesbezügliche Bewerbung muss dem Sprecherratsvorsitzenden spätestens bis 15.01. bzw. 15.06. eines jeden Jahres vorgelegen haben.

Dem Sprecherrat obliegt zudem gegen Ende eines jeden Semesters die Prüfung der Kassen- und Haushaltsführung der Tutoren, bei Verdacht auf Missbrauch kann eine ständige Rechnungsprüfung durch einen vom Sprecherrat bestimmten Ausschuss verlangt werden.

Dem Sprecherrat steht es zudem frei, für Aufgaben, die nicht innerhalb einer Sitzung gelöst werden, Ausschüsse zu bilden. Die Ausschussmitglieder werden insoweit vom Sprecherrat bestimmt und sollen in der Regel zum Stockwerkssprecherrat gehören.
Die Bildung eines solchen Ausschusses empfiehlt sich insbesondere bei Problemen und Angelegenheiten von übergeordneter Tragweite und solch zeitlicher Bedeutung, dass diese den Zeitraum von einem Semester übersteigen. Beispielgebend sei hier für das Wohnheim an der Lechbrücke eine Bauausschuss oder ein Arbeitskreis Netzwerk / Internet genannt.

Der Sprecherrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecherratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Diese berufen nach Bedarf Sitzungen ein, mindestens jedoch eine Sitzung zu Beginn und eine zum Ende eines Semesters.

Beschlüsse des Sprecherrates sind dann rechtskräftig, wenn mindestens 3/4 seiner Mitglieder oder deren Vertreter anwesend sind, wobei die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefällt werden.

Gemäß den Tutorenrichtlinien vom 1. Juli 1999 obliegt den Tutoren die Sorge für den Aufbau der Heimselbstverwaltung. Diese haben somit bis zur Wahl eines Sprecherratsvorsitzenden dessen Aufgaben kommisarisch wahrzunehmen und für die Wahl der einzelnen Stockwerkssprecher zu sorgen sowie eine konstituierende Sitzung des Sprecherrates anzuberaumen.

Bei Fragen bezüglich des Sprecherrates, der Stockwerkssprecher oder Angelegenheiten der Heimselbstverwaltung wenden Sie sich daher direkt an den Vorsitzenden unseres Stockwerkssprecherrates, Herrn

Thomas Kisler, App. 1803, Tel.: intern 1803

E-Mail: wohnheim@kisler.de

oder an dessen Stellvertreter, Herrn

Andreas Kühnel, App. 1713, Tel.: intern 1713