Sprecherrat

Der Stockwerkssprecherrat setzt sich aus den auf jedem Stockwerk und in der Wohngruppe zu wählenden Stockwerkssprechern zusammen.

Gemäß der Satzung des Studentenwohnheims an der Lechbrücke wählt jedes Stockwerk zu Beginn eines jeden Universitätssemesters einen Stockwerkssprecher und dessen Vertreter. Diese haben die Aufgabe, die Interessen ihres Stockwerks innerhalb des Wohnheims zu vertreten.

Der Stockwerkssprecherrat setzt sich im Sommersemester 2011 wie folgt zusammen:

Stock
Name Vorname
App.
E-Mail
WG
Mock Daniel
0101
 
2
Knizia Daniel
0212
 
3
   
 
4
Aboulhana Susan
1805
 
5
Kühnel Andreas
1713
 
6
Bach Viola
0605
 
7
Jung Sebastian
0703
 
8
   
 
9
Pfefferle Anna
0908
 
10
Tesfalul Samuel
1007
 
11
Opheiden Lukas
1106
 
12
Hilscher Georg
1315
 
13
Hilscher Georg
1315

 

14
   
 
15
Berland Timmi

1709

 
16
Kleinhans Dominik
1610
 
17
Sprung Simon
1704
 
18
Osipov Marina
1815
 

Der Stockwerkssprecherrat regelt die Belange des Wohnheims, sowohl intern als auch gegenüber dem Studentenwerk.
Die Aufgaben des Sprecherrates liegen zudem in der Wahl des Vertreters im Härteausschuss und der Vergabe des Bonussemesters an Bewohner, die zwar die Höchstmietdauer überschritten haben, sich jedoch, ohne Tutor gewesen zu sein, mindestens zwei Semester lang für das Gemeinschaftsleben im Hause besonders eingesetzt haben und daher als "Bonus" in den Genuss eines weiteren Wohnsemesters kommen sollen.

Der Vergabe eines Bonussemesters muss eine vorherige schriftliche Bewerbung beim Sprecherratsvorsitzenden sowie ein persönlicher Vorstellungstermin vor dem versammelten Sprecherrat vorausgegangen sein.
Eine diesbezügliche Bewerbung muss dem Sprecherratsvorsitzenden spätestens bis 15.01. bzw. 15.06. eines jeden Jahres vorgelegen haben.

Dem Sprecherrat obliegt zudem gegen Ende eines jeden Semesters die Prüfung der Kassen- und Haushaltsführung der Tutoren, bei Verdacht auf Missbrauch kann eine ständige Rechnungsprüfung durch einen vom Sprecherrat bestimmten Ausschuss verlangt werden.

Dem Sprecherrat steht es zudem frei, für Aufgaben, die nicht innerhalb einer Sitzung gelöst werden, Ausschüsse zu bilden. Die Ausschussmitglieder werden insoweit vom Sprecherrat bestimmt und sollen in der Regel zum Stockwerkssprecherrat gehören.
Die Bildung eines solchen Ausschusses empfiehlt sich insbesondere bei Problemen und Angelegenheiten von übergeordneter Tragweite und solch zeitlicher Bedeutung, dass diese den Zeitraum von einem Semester übersteigen. Beispielgebend sei hier für das Wohnheim an der Lechbrücke eine Bauausschuss oder ein Arbeitskreis Netzwerk / Internet genannt.

Der Sprecherrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecherratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Diese berufen nach Bedarf Sitzungen ein, mindestens jedoch eine Sitzung zu Beginn und eine zum Ende eines Semesters.

Beschlüsse des Sprecherrates sind dann rechtskräftig, wenn mindestens 3/4 seiner Mitglieder oder deren Vertreter anwesend sind, wobei die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefällt werden.

Gemäß den Tutorenrichtlinien vom 1. Juli 1999 obliegt den Tutoren die Sorge für den Aufbau der Heimselbstverwaltung. Diese haben somit bis zur Wahl eines Sprecherratsvorsitzenden dessen Aufgaben kommisarisch wahrzunehmen und für die Wahl der einzelnen Stockwerkssprecher zu sorgen sowie eine konstituierende Sitzung des Sprecherrates anzuberaumen.

Bei Fragen bezüglich des Sprecherrates, der Stockwerkssprecher oder Angelegenheiten der Heimselbstverwaltung wenden Sie sich daher direkt an den Vorsitzenden unseres Stockwerkssprecherrates, Herrn

Sebastian Jung, App. 0703, Tel.: intern 0703

oder an dessen Stellvertreterin, Frau

Viola Bach, App. 0605, Tel.: intern 0605

oder Herrn

Daniel Knizia, App. 0212, Tel.: intern 0212